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Bio News

 

Datum

 News

02.02.06

Kundeninfo: Vogelgrippe

Seit dem Aufkommen der Diskussion über Vogelgrippe wurden die Ställe und deren Außenanlagen(Ausläufe) auf mögliche Infektionswege überprüft und Risiken der Übertragung weitgehendst ausgeschaltet  (Anbringen von Vogelnetzen).

-Die Tiere werden außerdem in regelmäßigen Abständen auf mögliche Infektionen untersucht(Betreuung durch den Tiergesundheitsdienst in Grub)

- Bei einem erneuten Freilandverbot (Stallpflicht)werden den  Tieren  nur noch großzügig ausgelegte überdachte Wintergärten angeboten. In diesen überdachten Ausläufen sind die Tiere zusätzlich durch Vogelschutznetze von außen geschützt. Wobei jedoch genügend Licht, Sonne und Frischluft zur Verfügung stehen.

 

Einer erneuten Einführung der Stallpflicht  durch das Verbraucherministerium haben  auch Biobetriebe Folge zu leisten.

 

Verbraucherschutzbelange sind auf Grund des kurzen  Zeitraums der Stallpflicht nicht berührt.

 

 Bioeier dürfen deshalb auch weiterhin als solche verkauft werden.

 

noch einige Infos:

Das Risiko einer Infektion des Menschen über die Nahrungsaufnahme wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung als gering eingeschätzt, wenn Verbraucher die üblichen Hygienemaßnahmen einhalten und

Gelügelfleisch und Eier nur in gekochten oder gegarten Zustand zu sich nehmen.


 

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