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Kundeninfo: Vogelgrippe
Seit dem Aufkommen der Diskussion über Vogelgrippe wurden die Ställe und deren Außenanlagen(Ausläufe) auf mögliche Infektionswege überprüft und Risiken der Übertragung weitgehendst ausgeschaltet (Anbringen von Vogelnetzen). -Die Tiere werden außerdem in regelmäßigen Abständen auf mögliche Infektionen untersucht(Betreuung durch den Tiergesundheitsdienst in Grub) - Bei einem erneuten Freilandverbot (Stallpflicht)werden den Tieren nur noch großzügig ausgelegte überdachte Wintergärten angeboten. In diesen überdachten Ausläufen sind die Tiere zusätzlich durch Vogelschutznetze von außen geschützt. Wobei jedoch genügend Licht, Sonne und Frischluft zur Verfügung stehen.
Einer erneuten Einführung der
Stallpflicht durch das Verbraucherministerium haben auch Biobetriebe
Folge zu leisten.
Verbraucherschutzbelange sind auf
Grund des kurzen Zeitraums der Stallpflicht nicht berührt.
Bioeier dürfen
deshalb auch weiterhin als solche verkauft werden.
noch einige Infos:
Das Risiko einer Infektion des
Menschen über die Nahrungsaufnahme wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung
als gering eingeschätzt, wenn Verbraucher die üblichen Hygienemaßnahmen
einhalten und
Gelügelfleisch und Eier nur in
gekochten oder gegarten Zustand zu sich nehmen. |